Anerkennung Auslandssemester
Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen reichen Sie bitte beim International Office der Fakultät für Tourismus folgende Unterlagen ein:
- Notenblatt der Partneruniversität bzw. der ausländischen Universität
- formloser, schriftlicher Antrag auf Anerkennung der Leistungen
- Erfahrungsbericht
- Factsheet der Partneruni (= aktuelle Kontaktdaten des Koordinators der Partneruniversität)
Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen
Outgoing-Studierende Bachelor
Die angerechneten Fächer (im Normalfall die Credits eines ganzen Semesters) werden mit e* und folgendem Anrechnungsvermerk auf dem Bachelorabschlusszeugnis gekennzeichnet: „Dieses Prädikat wurde aufgrund der an der Universität X erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen anerkannt und übernommen.“ Für die Prüfungsgesamtnote (Endbachelornote) fallen diese Fächer weg, es gibt einen kleineren Divisor.
Sollten Sie nach Ihrem Auslandssemester keine 30 ECTS im Ausland erreicht haben, müssen Sie die fehlenden ECTS hier in Deutschland nachholen. Allerdings kann die Auswahl der Prüfungen nicht der Studierende selbst treffen, sondern diese erfolgt nach folgender Festlegung "Module nachzuholen bei weniger als 30 ECTS".
Wissen Sie bereits im Voraus, dass Sie weniger als 30 ECTS erreichen werden, dann können Sie sich selbständig für diese Prüfungen anmelden, wenn Sie diese Prüfungen noch innerhalb Ihres Auslandssemesters (falls Sie im Ausland keine weiteren universitären Verpflichtungen mehr haben) nachschreiben wollen. Ansonsten wird Ihnen bei Rückkehr und nach Abgabe Ihrer Anerkennungsunterlagen im International Office FK14 nochmal schriftlich mitgeteilt, welche Module nachzuholen sind.
Hinweis Fächerauswahl: Die Auswahl der im Ausland zu belegenden Fächer liegt in der Verantwortung der Studierenden. Die Inhalte sollten nach Möglichkeit mit den Inhalten des jeweiligen Semesters im Bachelor-Studiengang Tourismus-Management harmonieren. Sie sollten also Kurse wählen, die Sie hier in Deutschland durch Ihren Auslandsaufenthalt verpassen würden. Evtl. entstehende Lücken sind vom Studierenden selbst aufzuholen. Ansonsten gelten die weiteren Regelungen zur Anerkennung (siehe Outgoing-Informationsveranstaltung)
Falls zusätzliche Sprachkurse ohne ECTS-Punkte vor oder während des Semesters für Austauschstudierende angeboten werden, können diese von der Hochschule München nicht angerechnet werden (siehe Regelung zur Sprachkursbelegung bei Infoveran- staltung).
Hinweis Studiengebühren: Endet Ihr Auslandssemester im Ausland bereits vor dem Ende des Semesters hier an der Fakultät für Tourismus und haben Sie bereits alle Ihre Prüfungen im Ausland abgelegt und haben dort keine weiteren universitären Verpflichtungen mehr, dann können Sie hier an der Fakultät noch Prüfungen mitschreiben. Für das Mitschreiben etwaiger Prüfungen werden dann ebenfalls keine Studiengebühren mehr erhoben.
Verfahren
Nach Rückkehr sind im International Office FK14 zur Anerkennung die im Ausland erbrachten Leistungen einzureichen:
- Schriftlicher, formloser Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (Auf diesem Antrag müssen Sie Ihren Namen, Adresse, Email-Adresse sowie aktuelles Datum angeben. Darüber hinaus in welchem Semester Ihr Auslandssemester stattfand, die anzuerkennenden Fächer in Landessprache und deutscher Sprache, die ECTS-Punkte (und auch lokale Credits bei Non-EU-Austausch) pro Fach und die gesamt anzuerkennenden ECTS-Punkte angeben.) sowie wann Sie Ihr Studium an der FK 14 begonnen haben.
- Notenblatt (Transcript of Records) der Partneruniversität / Zeugnis der ausländischen Hochschule (in Spanien bitte extra ein Notenblatt für das jeweilige Semester erstellen lassen)
- Anlage H- Erfahrungsbericht über Auslandssemester
- Factsheet der Gasthochschule (d.h. Name, Adresse des dortigen Koordinators mit Telefon/Faxnummer und Email-Adresse)
Zusätzlich sind bei International Affairs, Lothstraße folgende Dokumente einzureichen:
DAAD-Studierendenbericht Erasmus
Abgabe der Anlage H - Erfahrungsbericht bis 4 Wochen nach Auslandsaufenthalt mit zusätzlichem Non-EU-Deckblatt Download hier
(nur für Non-EU-Outgoings).
Abgabe des Certificate of Attendance/Departure (Anlage E); von Partneruniversität gestempelt und unterschrieben (nur von Erasmus-Outgoings); final auch im Original.