Weitere Informationen

Studienzeiten


Die Aufteilung des Studienjahres in Winter- und Sommersemester ist nicht überall dieselbe wie an der Hochschule München, und die Ferientermine sind nicht überall gleich! Sie müssen sich diesbezüglich der ausländischen Hochschule anpassen.


Immatrikulation und Studiengebühren


Outgoing-Studierende bleiben an der Hochschule München eingeschrieben.


Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, zahlen keine Studiengebühren an der Hochschule München. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren stellen. Bitte stellen Sie den Befreiungsantrag möglichst frühzeitig und warten Sie mit der Überweisung solange, bis Sie einen Bescheid der Hochschule München erhalten.


Die Befreiungsanträge für das Wintersemester müssen bis spätestens 31. Juli; für das Sommersemester bis 14. Februar gestellt werden. Die Anträge auf Befreiung müssen bei der Hochschule München, HAII – BI-Studienbeiträge, Lothstraße 34, 80335 München eingereicht werden.


Finanzielle Förderung


Erasmus: Die Erasmus-Geldmittel werden unter allen Studierenden aufgeteilt, die ins Ausland gehen. Studierende können mit ca. 160 € monatlich rechnen für die Dauer des von der Partneruniversität bestätigten Zeitraums ihres Auslandsaufenthalts. Ausgezahlt werden die Gelder nach Einreichen des "Certificate of Attendance/Arrival" sowie des "Learning Agreements". Eventuelle Rest-Erasmus-Geldmittel werden nach Ablauf des Erasmus-Studienjahres (jeweils Monate Juli/August) ausgezahlt.


Hinweis: Die Erasmus-Förderung ist nur einmal möglich. Bei etwaiger späterer Teilnahme am Doppelabschlussprogramm ist keine erneute Erasmusförderung möglich. Die Erasmus-Praktikumsförderung ist unabhängig von der Erasmusförderung für Auslandstheoriesemester


Die Erasmusförderung ist kombinierbar mit BAföG und Auslands-BAföG.


Beantragung: Wenn Sie sich für das Erasmusprogramm über das IO FK 14 bewerben, werden die Erasmusmittel automatisch für Sie beantragt bzw. über die Abgabe der Anlage D.


Non-EU/EU-Freemover: Als Freemover-Studierender sind Sie zwar von den Studiengebühren an der Hochschule München während Ihres Auslandssemesters befreit, nicht aber von den Studiengebühren der ausländischen Hochschule.


Zur besseren Finanzierung Ihres Auslandssemesters können Sie einen Reisekostenzuschuss aus Studienbeiträgen in einmaliger Höhe von max. 500 Euro beantragen (länderabhängig).


Voraussetzungen: Keine Förderung über Reisekostenzuschuss des StMWFK oder PROMOS möglich; mind. 3 Wochen studienbezogener Aufenthalt im Ausland notwendig; jährliches Einkommen (inkl. Unterhalt der Eltern) max. 15.000 Euro.


Beantragung: siehe unter folgendem Link www.hm.edu -> International/Wege in die Welt/Studium im Ausland/Förderungsmöglichkeiten/Fördermöglichkeiten über HM/Reisekostenzuschuss aus Studienbeiträgen


Kontaktperson: christian.rode@hm.edu


Non-EU Auslandssemester an Partnerhochschulen, Freemover-Non-EU u. Study Abraod: Studieren Sie an einer der Non-EU Partnerhochschulen der Hochschule München bzw. der Fakultät für Tourismus fallen an der Partneruniversität keine Studiengebühren an. Studieren Sie an den australischen Partnerhochschulen über das Austauschkontingent hinaus (Study-Abroad) oder als Non-EU-Freemover an Unis außerhalb Europas, müssen Sie an diesen Hochschulen Studiengebühren für das Auslandssemester bezahlen.


Zur Finanzierung eines solchen Auslandsaufenthaltes stehen Ihnen das PROMOS-Stipendium als einmalige Fahrtkostenpauschale (ca. 1000 €) zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist die deutsche Staatsbürgerschaft oder der Status Bildungsinländer. PROMOS ist kombinierbar mit BaföG und Auslands-BAföG.


Beantragung: siehe unter folgendem Link www.hm.edu -> International/Wege in die Welt/Studium im Ausland/Förderungsmöglichkeiten/Fördermöglichkeiten über die HM/PROMOS


Kontaktpersonen: gabriele.gierstorfer@hm.edu


Weitere Finanzierungsmöglichkeiten von theoretischen Auslandssemestern: siehe hier


Versicherungsschutz


Krankenversicherung: Auslandskrankenschein oder EU- Versicherungskarte mitnehmen! (Formular E111/E106/E109).


Empfehlung: Zusätzliche Auslandskrankenversicherung und Unfallversicherung abschließen


Visa


Bitte kümmern Sie ich rechzeitig um die geforderten Visaformalitäten für Non-EU-Länder.


Rückmeldung


Vergessen Sie nicht, sich für das nächste Semester zurückzumelden (Überweisung des Verwaltungskostenbeitrags und der Studiengebühren).


Sprachnachweise


Falls Sie für das Auslandsbafögamt einen Sprachnachweis der spanischen Sprache benötigen, wenden Sie sich bitte zwecks Unterschrift an die Spanischdozenten der Fakultät mit dem entsprechenden Vordruck des Bafögamtes sowie einer aktuellen Notenbestätigung des Prüfungsamtes, aus der die Note der spanischen Sprache hervorgeht.


Einen detaillierteren Sprachnachweis (siehe DAAD-Sprachnachweis) erhalten Sie von der Fakultät für Allgemeinwissenschaften der Hochschule München nach abgelegter Prüfung. Anmeldung für Prüfungstermine:


- Spanische Sprache: Dr. Maria Prieto Peral, m.prieto_peral@hm.edu


- Englische Sprache: Prof. Dr. Silke Järvenpää, silke.jaervenpaeae@hm.edu